Geigenbauer

Aufgaben und Tätigkeiten
Geigenbaumeister/innen können, abhängig von der Art und Größe des Betriebes, verschiedene Aufgaben/Tätigkeiten bei Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Streichinstrumenten übernehmen. Das sind vor allem Geigen, Bratschen, Celli, Kontrabässe und Gamben.
So nehmen sie Aufträge entgegen, bestimmen die Arbeitsabläufe und verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Auch für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte, Materialien) sind sie verantwortlich. Als Ansprechpartner für die Auftraggeber sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung ihrer Aufträge und führen die Abrechnung durch. Darüber hinaus führen sie fachlich besonders qualifizierte Arbeiten durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. In kleineren Handwerksbetrieben führen sie häufig alle berufsüblichen Tätigkeiten auch selbst aus.

In der Regel sind sie für die Ausbildung von Lehrlingen (Auszubildenden) verantwortlich, üblicherweise im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze.

Als selbstständige Geigenbaumeister/innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.

Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Geigenbaumeister/innen übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben vor allem in Betrieben des Geigenbauerhandwerks.

Besonders anspruchsvolle Fachaufgaben erledigen Geigenbaumeister/innen häufig selbst, beispielsweise Neubau oder Reparatur einer hochwertigen Meistergeige, Einzelfertigung eines Solisteninstruments oder Restaurierung einer historischen Bratsche. In kleineren Handwerksbetrieben führen sie in der Regel alle berufsüblichen Tätigkeiten auch selbst aus.

Als Führungskräfte leiten Geigenbaumeister/innen eine handwerkliche Werkstatt oder die Streichinstrumenten-Abteilung in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Dort sind sie für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die betriebliche Ausbildung zuständig. Sie können selbstständig einen eigenen Betrieb im Geigenbauerhandwerk führen und sind dann für dessen betriebs- und finanzwirtschaftliche Entwicklung verantwortlich.

Ein einheitliches Berufsbild für Geigenbaumeister/innen gibt es nicht. Je nach dem, ob sie als Selbstständige einen Handwerks- oder Fachhandelsbetrieb für Musikinstrumente leiten oder in einer Betriebsabteilung als abhängig Beschäftigte Fach- und Führungsaufgaben übernehmen, gestalten sich ihre Aufgaben und Tätigkeiten unterschiedlich. In allen Funktionen ist ihre Tätigkeit gekennzeichnet durch die Verbindung fachlicher Aufgaben mit solchen der Organisation von Betriebsabläufen und der Mitarbeiterführung. Im Folgenden werden Beispiele aufgeführt:

Geigenbaumeister/innen können sich nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung als Inhaber/in eines Fachbetriebes im Geigenbauerhandwerk oder als Fachhändler/in selbstständig machen. Aber auch in Werkstätten und Betrieben zur Herstellung und Reparatur von Streich- und Zupfinstrumenten oder zur Restaurierung von edlen Instrumenten bieten sich verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben. Da sie mit ihrer Meisterprüfung auch die Berechtigung zur Ausbildung haben, wirken sie in verantwortlicher Position bei der Ausbildung von Auszubildenden mit.

Auswahl der Geschäftsverbindungen, inhaltliche bzw. terminliche Planung und Personaleinsatz. Sie wählen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus, stellen diese ein und kontrollieren die Personalentwicklung. Betriebsintern überwachen sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Darüber hinaus beraten sie Kunden und entwickeln Verkaufs- und Marketingstrategien.

Als Werkstattleiter/innen tragen sie die verantwortliche Leitung einer Werkstatt, einer technischen Abteilung oder eines Betriebes im Bereich des Geigenbaus. Sie wirken bei der Bestimmung technischer und personeller Grundsätze mit sowie planen, organisieren, steuern und überwachen den Arbeitsablauf. Materialdisposition und Einhaltung der Kosten und Termine sowie Auswahl, Einarbeitung, Anweisung, Beratung und Beurteilung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie führen regelmäßige Kontrollen der fertiggestellten Arbeiten und zum Teil schwierige Fachaufgaben durch.

Als Ausbilder/innen sind sie beauftragt, den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchzuführen sowie bei der Planung, Organisation und Überwachung der im Betrieb durchgeführten Aus- und Fortbildungen mitzuhelfen. Außerdem wirken sie in der überbetrieblichen Berufsausbildung und/oder -fortbildung mit.
Spezialisierungen

Mit Ihrer Ausbildung können Sie in folgenden Funktions-/Tätigkeitsbereichen arbeiten:

Produktion, Fertigung
Sanierung, Restaurierung
Geschäftsleitung, Management, Unternehmensplanung
Kundendienst, Service, Kundenmanagement
Vertrieb, Verkauf, Kundengewinnung
Aus- und Weiterbildung, Lehre, Erziehung

Sie können sich ggf. auf bestimmte Aufgaben spezialisieren, z.B.:

Geigenbau
Restaurieren
Verkauf und Service